Hotelbetreiber haftet nicht für P2P-Urheberrechtsverletzungen von Hotelgästen
Der Betreiber eines Hotels haftet nach den Grundsätzen der Provider-Störerhaftung nicht für Urheberrechtsverletzungen, die von Hotelgästen über das W-LAN-Netz des Hotels begangen werden, wenn die Zugriffsmöglichkeiten durch ein Internet Gateway zumindest teilweise beschränkt werden, durch die Vergabe befristeter Zugangsdaten die Missbrauchsmöglichkeit durch hotelexterne Dritte reduziert wird und den Hotelgästen gegenüber ein ausdrücklicher Haftungshinweis erfolgt.