Inhalte mit dem Schlagwort „„Halzband“-Entscheidung des BGH“

15. September 2016

Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für Missbrauch durch Dritte

Laptop mit Anmeldebildschirm
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.07.2016, Az.: 16 U 233/15

Die Grundsätze der sogenannten „Halzband“-Entscheidung des BGH zur Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos bei missbräuchlicher Nutzung durch einen Dritten sind auch in Bezug auf einen Facebook-Account anzuwenden. Da ein Mitgliedskonto bei Facebook einer konkreten Person zugeordnet ist und folglich ein Handeln unter einem bestimmten Namen nach außen hin ermöglicht, haftet ein Nutzer, der seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremden Zugriffen gesichert hat, für die von ihm geschaffene Gefahr, den Handelnden nicht mehr zweifelsfrei identifizieren zu können.

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18. August 2011

Geschäftsführer haftet auch bei Unkenntnis

Urteil des OLG Frankfurt vom 05.05.2011, Az.: 6 U 92/10 Wenn der Geschäftsführer einer Gesellschaft jegliche Sicherungsmaßnahme unterlässt, haftet er für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft auch dann persönlich, wenn er hiervon keine Kenntnis hatte.
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