Inhalte mit dem Schlagwort „Handwerk“

01. Oktober 2018

Werbung für Handwerksdienstleistungen in einer bestimmten Stadt nur bei vorhandener Niederlassung zulässig

Handwerkerutensilien liegen auf Holztisch
Urteil des LG Darmstadt vom 25.05.2018, Az.: 14 O 43/17

Die Werbung eines Handwerksbetriebs für Dienstleistungen in einer bestimmten Stadt kann unzulässig sein, wenn an dem jeweils beworbenen Ort keine Niederlassung des Betriebs vorhanden ist. Ein Elektromeisterbetrieb hatte mit garantierter und sofortiger Hilfe „mit den zuständigen Monteuren“ in bestimmten Städten geworben, ohne dort eigene Niederlassungen zu unterhalten. Eine derart gestaltete Werbung enthält irreführende Angaben, weil sie objektiv unrichtige und zu Fehlvorstellungen bei den angesprochenen Verkehrskreisen geeignete wettbewerblich relevante Angaben enthält. Bei Beauftragung eines Handwerksbetriebs werde regelmäßig erwartet, dass die erforderlichen Arbeiten vom Handwerker selbst ausgeführt und nicht an Subunternehmer vergeben werden.

Weiterlesen
12. September 2011

Deutsche Handwerker werden nicht diskriminiert!

Pressemitteilung Nr. 71/2011 des BVerwG vom 31.08.2011, Az.: 8 C 8.10 ; 8 C 9.10 Die Handwerksordnung macht die selbstständige Ausübung bestimmter Handwerke vom Bestehen einer Meisterprüfung oder vom Nachweis einer sechsjährigen qualifizierten Berufserfahrung nach Ablegen der Gesellenprüfung ("Altgesellenregelung") abhängig. Das ist verfassungskonform. Die "Altgesellenregelung" eröffnet einen im Vergleich zur Meisterprüfung einfacheren Zugang zur Selbstständigkeit und entspricht den Anforderungen im Wesentlichen, welche im EU-Ausland ausgebildete Handwerker bei einer Niederlassung im Inland erfüllen müssen. In den verbleibenden Abweichungen liegt keine unzulässige Inländerdiskriminierung.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a