Inhalte mit dem Schlagwort „Handwerksordnung“

06. August 2013

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen: Ein Meister kann für zwei Filialen reichen

Pressemitteilung Nr. 125/13 des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 222/11 Unter engen Voraussetzungen kann ein Meister zwei Hörgeräteakustik-Filialen leiten, ohne dass dies wettbewerbswidrig ist oder einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz darstellt. Liegen die Geschäftsstellen nicht weit voneinander entfernt, sodass der Meister jeden Tag zur Hälfte in dem einen und dem anderen Geschäft anwesend sein kann und dies auch tatsächlich ist, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.
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12. September 2011

Deutsche Handwerker werden nicht diskriminiert!

Pressemitteilung Nr. 71/2011 des BVerwG vom 31.08.2011, Az.: 8 C 8.10 ; 8 C 9.10 Die Handwerksordnung macht die selbstständige Ausübung bestimmter Handwerke vom Bestehen einer Meisterprüfung oder vom Nachweis einer sechsjährigen qualifizierten Berufserfahrung nach Ablegen der Gesellenprüfung ("Altgesellenregelung") abhängig. Das ist verfassungskonform. Die "Altgesellenregelung" eröffnet einen im Vergleich zur Meisterprüfung einfacheren Zugang zur Selbstständigkeit und entspricht den Anforderungen im Wesentlichen, welche im EU-Ausland ausgebildete Handwerker bei einer Niederlassung im Inland erfüllen müssen. In den verbleibenden Abweichungen liegt keine unzulässige Inländerdiskriminierung.
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