Handy als Navigationshilfe während einer Autofahrt verboten
Die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät stellt eine verbotene Nutzung jedenfalls dann dar, wenn der Fahrzeugführer das Mobiltelefon zum einen in Händen hält, zum anderen wenn er das Gerät bestimmungsgemäß bedient i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO, was jedenfalls beim Abruf von Navigationsdaten der Fall ist. Die Norm will gerade gewährleisten, dass der Fahrzeugführer trotz Benutzung des Mobiltelefons seine Fahraufgaben voll bewältigen kann.