„Handyführerschein“
Beschluss des BPatG vom 15.02.2011, Az.: 27 W (pat) 19/10 Der Begriff "Handyführerschein" wird im Hinblick auf die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen lediglich als Hinweis auf deren Thema bzw. Gegenstand, nicht aber als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden, sodass jegliche Unterscheidungskraft fehlt.
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