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01. Februar 2010

Revision der Deutschen Telekom AG teilweise erfolgreich

Pressemitteilung Nr. 4/2010 zum Urteil des BVerwG vom 27.01.2010, Az.: 6 C 22.08

Die DT AG verlegte im Zuge ihres VDSL - Ausbaus zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweigern Glasfaserleitungen. Die Bundesnetzagentur verpflichtete die DT AG unter anderem dazu, ihren Wettbewerbern zu diesen Zugang zu gewähren. Diese Verpflichtung wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.
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