Mieter dürfen überwacht werden
Urteil des AG Saarbrücken vom 21.04.2011, Az.: 36 C 155/10
Im Eingangsbereich installierte Überwachungskameras verletzen die Persönlichkeitsrechte der Mieter nicht, wenn die Aufnahmen nach einer bestimmten Zeit gelöscht und lediglich aufgrund erfolgter Straftaten durch die Polizei ausgelesen werden.