Äußerungen der Justizministerin über einen Reporter waren zulässig
Nachdem im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen das Haus eines deutschen Politikers durchsucht worden war, äußerte sich die niedersächsische Justizministerin auf Anfragen der Opposition im Landtag zu einem Reporter, „der aus bislang ungeklärter Quelle von dem Durchsuchungstermin erfahren hatte, [sich] Zutritt zu dem betreffenden Grundstück verschafft und fotografische Aufnahmen gefertigt hatte.“ Dagegen wehrte sich dieser und dessen Verlag erfolglos mit einem Eilantrag. Zwar könne die Aussage bei isolierter Betrachtung missverstanden werden, jedoch überwiegt bei gebotener Einbeziehung des sprachlichen Kontextes der wertende Charakter. Darüber hinaus sah das Gericht bereits die Wiederholungsgefahr als nicht gegeben an.