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27. Mai 2020

Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Bewertungen bei Arztbewertungsportalen

Ärztin tippt auf die Sternebewertung
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.04.2020, Az. 16 U 218/18

Ärzte haben Bewertungen von Patienten auf Bewertungsportalen hinzunehmen, sofern diese auf wahren Tatsachengrundlagen basieren und nicht als Schmähkritik gelten. Zu diesem Ergebnis kam das OLG Frankfurt a. M. im Falle einer Augenärztin, die gegen die Betreiberin eines Ärztebewertungsportals aufgrund eines negativen Kommentars klagte. Portale dieser Art seien für die Gesellschaft von Vorteil und auch von der Rechtsordnung gebilligt, weshalb den Interessen der Nutzer des Portals der Vorrang einzuräumen sei.

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