Inhalte mit dem Schlagwort „Heilmittelwerbegesetz“

27. September 2012

Werbung für unzulässige Fernbehandlung wettbewerbswidrig

Urteil des OLG München vom 02.08.2012, Az.: 29 U 1471/12 Eine Werbemaßnahme mit der Ankündigung medizinischer Auskünfte im Wege einer Beratung im Internet ist wettbewerbswidrig, wenn nur durch auf Distanz vermittelten Informationen und ohne eigene Wahrnehmung der Patienten konkrete Diagnosen erstellt werden. In diesem Falle handelt es sich um unzulässige medizinische Fernbehandlungen, die nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten sind.
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19. Oktober 2011

„Medizinische Fußpflege“ ausschließlich für Podologen

Beschluss des OVG NRW vom 02.08.2011, Az.: 13 B 1659/10

Eine Werbung mit medizinischer Fußpflege ist ausschließlich Podologen vorbehalten. Ein Masseur, der mit einem solchen Zusatz wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn er keine Ausbildung als Podologe vorweisen kann. Es ist für den Laien nicht erkennbar, dass es nur um eine Qualifikation im Rahmen einer Tätigkeit als Masseur handelt, sondern dieser erwartete eine besondere Qualifikation im Bereich der Fußpflege. Eine solche Werbung stellt eine Irreführung des Patienten dar.

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