Inhalte mit dem Schlagwort „heimliche Filmaufnahmen“

09. August 2019

Heimliche Filmaufnahmen überschreiten Grenzen journalistischer Recherche

Nahaufnahme von Objektiv einer Videokamera
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Köln vom 18.07.2019, Az.: 15 W 21/19

Sofern Ton- und Filmmaterial verdeckt für eine TV-Recherche erlangt wird, kann selbst dann ein Unterlassungsanspruch entstehen, wenn das Material nicht ausgestrahlt wird. Durch die Weitergabe des Materials an Dritte seien bereits Straftatbestände verwirklicht, wie beispielsweise die Verletzung der Vertraulichkeit des Worte nach § 201 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB. Außerdem sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Es ergebe sich allerdings aufgrund des Medienprivilegs kein Unterlassungsanspruch gemäß Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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06. August 2015

SWR darf heimlich aufgenommene Filmaufnahmen senden

Mann hält Fotoapparat und bleibt hinter einer grauen Wand im Verborgenen
Urteil des OLG Stuttgart vom 08.07.2015, Az.: 4 U 182/14

Grundsätzlich ist die Ausstrahlung von widerrechtlich gewonnenen Filmaufnahmen unzulässig. Ausnahmen hiervon kommen lediglich in Betracht, wenn die Bedeutung der so gewonnenen Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile aufwiegen, welche der Rechtsbruch für den betroffenen nach sich ziehe. In diesem Fall sind die Aufnahmen zum Thema „Hungerlohn am Fließband - Wie Tarife ausgehebelt werden“ von der Meinungs- und Rundfunkfreiheit gedeckt.

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