Widerruf bei telefonischer Heizölbestellung
Urteil des LG Wuppertal vom 26.04.2012, Az.: 9 S 205/10
Das Widerrufsrecht ist nicht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, wenn der Preis einer bestellten Ware keinen Schwankungen unterliegt, da ein Festpreis (hier: Heizöl) vereinbart ist.