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29. Mai 2012

Widerruf bei telefonischer Heizölbestellung

Urteil des LG Wuppertal vom 26.04.2012, Az.: 9 S 205/10

Das Widerrufsrecht ist nicht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, wenn der Preis einer bestellten Ware keinen Schwankungen unterliegt, da ein Festpreis (hier: Heizöl) vereinbart ist.

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