Presse hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils
Medienvertreter haben weder einen Anspruch auf die Herausgabe eines Strafurteils, welches noch nicht rechtskräftig ist, noch auf die Überlassung einer anonymisierten Urteilskopie, da das Informationsfreiheitsgesetz nicht für Gerichte gelte, soweit Informationen aus den Verfahrensakten betroffen seien.