Inhalte mit dem Schlagwort „Herkunftshinweis“

03. November 2022

„Torjägerkanone“ stellt kein Herkunftszeichen dar

Eine Hand nimmt ein Buch mit der Aufschrift Markenrecht aus einem Regal
Urteil des OLG Nürnberg vom 25.10.2022, Az.: 3 U 2576/22

Der Begriff "Torjägerkanone" stellt im Bereich des Fußballs kein Herkunftszeichen dar. Beim Verkauf von Trophäen in Form einer mittelalterlichen Bürgerkriegskanone namens "Torjägerkanone" erkennt der angesprochene Verkehrskreis eher eine (beschreibende) Artikel- oder Modellbezeichnung für das angebotene Produkt statt einem eigenständigen Herkunftshinweis. In seiner Begründung verwies das OLG Nürnberg insbesondere auf den grundlegend unterschiedlichen Marktauftritt einer Herausgeberin einer Sportzeitschrift als Markeninhaber zum Verkaufsangebot eines Webseitenbetreibers.

Weiterlesen
07. Oktober 2022

Keine Markenrechtsverletzung durch den Aufdruck „BLESSED“ auf einem Hoodie

Makrnegesetzbuch mit Hammer auf einem Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.06.2022, Az.: 6 U 40/22

Das Gericht hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die Benutzung des Aufdrucks "BLESSED", auf einem Hoodie, die Markenrechte des Klägers beeinträchtige. Dies verneinte das Gericht mit der Begründung, dass Wörter auf der Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstücks vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden werden. Zudem sei der Aufdruck nicht markenmäßig, sondern dekorativ und nur zu rein beschreibenden Zwecken benutzt worden.

Weiterlesen
07. Oktober 2021

Wahrnehmung einer Modellbezeichnung als Zweitmarke

Schwarzes Buch mit Aufschrift Markenrecht wird aus dem Regal gezogen
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.09.2021, Az.: 6 W 58/21

Ein T-Shirt der Marke Balmain wurde von einem Händler mit dem Zusatz "T-Shirt MO" als Angebot bezeichnet. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der angesprochene Verkehrskreis diesen Zusatz nicht als Hinweis auf Produkteigenschaften versteht. Vielmehr wird die Modellbezeichnung als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke wahrgenommen. Für diese Ansicht spreche der unmittelbare, klare räumliche Zusammenhang der Bezeichnung "MO" zu der Marke in der Angebotsbezeichnung. Die Bezeichnung erwecke folglich den falschen Eindruck einer Zweitmarke unter der Dachmarke "Balmain".

Weiterlesen
26. April 2021

Herkunftshinweis der Marke „Ein Herz für Tiere“ bei herzförmigem Hundeknabbergebäck nicht erkennbar

Hand nimmt Buch mit Titel Markenrecht aus Regal
Urteil des OLG München vom 18.02.2021, Az.: 29 U 1202/20

Eine auf einem herzförmigen Hundeknabbergebäck angebrachte Bezeichnung "Ein Herz für Tiere" enthält keinen Herkunftshinweis. Der angesprochene Verkehrskreis erkenne aufgrund der Gestaltung des Hundegebäcks Ähnlichkeiten zu den auf Volksfesten vertriebenen Lebkuchenherzen. Einen Hinweis auf die Marke "Ein Herz für Tiere" erkenne er dabei jedoch nicht. Daran ändere auch der "Ein Herz für Tiere"-Aufkleber auf der Rückseite des Herzgebäcks nichts, da der Verbraucher den Aufkleber lediglich als Produktbeschreibung verstehe.

Weiterlesen
24. August 2020

Streit um Lindt-Schokoladenhase: Goldener Farbton ist keine Benutzungsmarke

goldener Schokoladenhase mit goldenen Schokoladeneiern
Urteil des OLG München vom 30.07.2020, Az.: 29 U 6389/19

Bei dem goldenen Farbton des Schokoladenhasen von Lindt handelt es sich nicht um eine Benutzungsmarke. Zwar können auch abstrakte Farbmarken Benutzungsmarken darstellen, jedoch habe der Goldton des Schokoladenhasen nach Ansicht des OLG München keine Verkehrsgeltung erlangt. Bisher wurde eine Verkehrsgeltung bei abstrakten Farbmarken angenommen, wenn es sich hierbei um die Hausfarbe des Unternehmens handelte. Lindt hingegen verwendet lediglich für ein bestimmtes Produkt die goldene Farbe, weshalb es sich dabei nicht um die Hausfarbe handelt und keinen Farbmarkenschutz genießt.

Weiterlesen
31. Januar 2019

Brauerei darf weiterhin mit „Felsquellwasser“ als Wortmarke werben

vier Bierkrüge am anstoßen
PM zum Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2019, Az.: 4 U 42/18

Die langjährige Nutzung eines Werbeslogans kann die Grundlage für die Eintragung einer Wortmarke in das deutsche Markenregister darstellen. Wenn die Nutzung des Begriffs zu Werbezwecken nach der Eintragung in das Register fortgesetzt wird, genügt dies, um die Wortmarke zu erhalten. Demnach ist es nicht erforderlich, dass ein Gegenstand mit dem eingetragenen Begriff vertrieben wird.

Weiterlesen
03. Mai 2017

Verletzung von Markenrechten durch die Produktsuchmaschine einer Internetseite

Suchfeld auf einem virtuellen Bildschirm, der mit einem Finger bedient wird
Beschluss des OLG Hamburg vom 27.06.2016, Az.: 3 W 49/16

Zeigt eine Produktsuchmaschine nach Eingabe eine Markenbezeichnung alle Ergebnisse an, die die Suchbegriffe unabhängig davon, ob sie als Marke oder in Alleinstellung, wie z.B. beschreibend oder als Abkürzung, verwendet werden, wird der angesprochene Verkehr regelmäßig davon ausgehen, dass die Suche nach der Marke erfolgreich war. Folglich liegt eine markenmäßige Verwendung und damit eine Markenrechtsverletzung vor. Ferner besteht auch Verwechslungsgefahr, da die Verbindung der hinter der Marke und der jeweils gesondert angegeben Marke stehenden unterschiedlichen Unternehmen unklar bleibt und damit die Herkunftsfunktion der Verfügungsmarke betroffen ist.

Weiterlesen
13. September 2016

Schutzfähigkeit eines Zeichens, das aus kyrillischen Schriftzeichen besteht

Farbrolle mit blauer Farbe und dem kyrillischen Alphabet
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.07.2016, Az.: 6 U 143/15

Zwischen einer für Fleisch- und Wurstwaren eingetragenen, aus kyrillischen Schriftzeichen bestehenden Marke, die übersetzt „Schwiegermutter“ bedeutet, und einem Zeichen, das aus der Klagemarke und einem zusätzlichen kyrillischen Wort, das auf Deutsch „satt“ heißt, zusammengesetzt ist, besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Gesamteindruck des kombinierten Zeichens wird nicht durch das kyrillische Wort „Schwiegermutter“ geprägt, diesem Wort kommt außerdem keine selbständige kennzeichnende Stellung zu.

Weiterlesen
10. August 2016

Wortmarke „Oui“ besitzt hinreichende Unterscheidungskraft

Markengesetz mit farblicher Markierung
Beschluss des BGH vom 31.05.2016, Az.: I ZB 39/15

1. Der anpreisende Sinn einer Bezeichnung schließt deren Eignung, als Herkunftshinweis zu wirken, nur dann aus, wenn der Verkehr die Bezeichnung ausschließlich als werbliche Anpreisung versteht.

2. Auf Beispiele, in denen das Markenwort (hier: "OUI") nicht in Alleinstellung, sondern stets im Zusammenhang mit anderen Worten benutzt wird, aus denen sich seine werbliche Bedeutung erschließt (hier: Bezugnahme auf Frankreich oder französische Produkte, "sagen sie oui zu ..."), kann die Annahme einer allgemeinen Werbeaussage des Markenwortes ohne jegliche Unterscheidungskraft nicht gestützt werden.

Weiterlesen
17. Dezember 2015

„Impulse“ ist als Marke für Farben und Lacke eintragungsfähig

Farbdosen mit verschiedenen Farben, die aus den Dosen spritzen, darunter Gelb, Rot, Blau und Grün
Beschluss des BPatG vom 19.11.2015, Az.: 25 W (pat) 521/13

Die Bezeichnung „Impulse“ ist im Hinblick auf Farben und Lacke nicht beschreibend im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Zwar besteht die Möglichkeit, dass von Farben Impulse auf Menschen ausgehen, dass die Bezeichnung jedoch gerade auf diese Wirkung anspielt, liegt nicht nahe und es bedarf erst mehrerer gedanklicher Schritte um zu einer solchen Bedeutung zu gelangen. Ferner stellt das Wort „Impulse“ im Inland keine gebräuchliche Werbeaussage dar, weil sich die Werbung mit dem Wort „Impulse“ zumindest in Alleinstellung nicht nachweisen lässt. Die Bezeichnung kann somit als Marke eingetragen werden.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a