Inhalte mit dem Schlagwort „Herkunftstäuschung“

31. Oktober 2014

Zur Nachahmung von Wohnmöbeln

Urteil des OLG Köln vom 18.07.2014, Az.: 6 U 4/14

Eine Nachahmung von Wohnmöbeln ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Zu beachten ist jedoch, dass bei Wohnmöbeln nur ein enger Gestaltungsspielraum möglich ist, sodass zum einen keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssen, zum anderen der Schutzumfang einer derartigen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen ist. Folglich liegt eine Nachahmung zumindest dann nicht vor, wenn bei einem Wohnmöbel mit schwacher wettbewerblicher Eigenart lediglich ein geringer Grad der Nachahmung zu verzeichnen ist.

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12. September 2014

Zur Herkunftstäuschung beim Verkauf von Frischmilch

Urteil des OLG Stuttgart vom 04.07.2013, Az.: 2 U 157/12

Der Vertrieb von Frischmilch unter dem Namen einer deutschen Region ist eine Irreführung wegen geographischer Herkunftstäuschung, wenn die Milch zwar größtenteils von ebendieser Region stammt, nicht aber dort abgefüllt wird. Der Durchschnittsverbraucher geht bei einer solchen Produktbezeichnung von einer gewissen Nähe zum Erzeugnis aus. Gerade bei Produkten, deren geographische Herkunft die Kaufentscheidung beeinflussen können, ist eine Täuschung über diese wettbewerbswidrig. Es ändert die Bewertung insbesondere nicht, dass der Milchhersteller Inhaber einer Marke mit Namen der betreffenden Region ist. Obwohl die Region ein eingetragener Markenname ist, so verliert sie dennoch nicht ihre Bedeutung als geographische Angabe.

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07. August 2014

Zur Herkunftstäuschung durch Nachahmung einer bekannten Handtasche

Urteil des OLG Köln vom 07.03.2014, Az.: 6 U 160/13

Der Vertrieb eines nachahmenden Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt und die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen, die der Hersteller hätte vermeiden können. Für die Annahme wettbewerblicher Eigenart genügt es, dass der Verkehr bei den Produkten Wert auf deren betriebliche Herkunft legt und aus ihrer Gestaltung Anhaltspunkte dafür gewinnen kann. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung dem Betrachter vermitteln.

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18. Juli 2014

Keine Wettbewerbswidrigkeit bei gleichartigen Einkaufswagenmodellen

Urteil des OLG Köln vom 13.06.2014, Az.: 6 U 122/11

Der Vertrieb eines Einkaufwagenmodells, das mit dem Modell eines anderen Herstellers ineinander geschoben werden kann ("stapelbar"), stellt keine wettbewerbswidrige Handlung dar. Das Merkmal "stapelbar" ist nicht derart individuell, dass es zu einer Herkunftstäuschung kommen könnte. Die Einkäufer der angesprochenen Fachkreise nehmen anhand der Herstellerangaben nicht an, dass die beiden Modelle aus demselben Unternehmen stammen oder Lizenzverbindungen zwischen beiden bestünden. Es liegt keine Rufausbeutung vor, wenn Fachkreise angesprochen werden, die nicht aufgrund der äußeren Gleichheit der Produkte ihre Qualitäts- und Gütevorstellungen auf diese übertragen. Dies gilt, wenn ein Originalprodukt nachgeahmt wird, dessen Sonderschutz abgelaufen ist und aufgrund von unterschiedlichen Kennzeichen die Gefahr der Verwechslung und der Nachahmung ausgeschlossen ist.

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09. April 2014

Nachahmung eines Flaschenmodells der Marke MOËT & CHANDON nicht wettbewerbswidrig

Urteil des LG Düsseldorf vom 13.02.2014, Az.: 14c O 112/13 U

Bei der Nachahmung eines Erzeugnisses kann ein lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz eingreifen, wenn das nachgeahmte Erzeugnis über wettbewerbliche Eigenart verfügt, eine Nachahmung in Form einer identischen oder nachschaffenden Leistungsübernahme sowie eine Herkunftstäuschung und eine Rufausbeutung vorliegen. Eine Herkunftstäuschung scheidet aber aus, wenn die sich gegenüber stehenden Produkte über unterschiedliche Produktnamen verfügen und auch sonst über die nachgeahmten Elemente hinaus zusätzliche Abweichungen - hier Flaschenform, unterschiedliche Etikettengestaltung und Gestaltung der Manschette der Flasche – vorhanden sind. Auch eine unlautere Rufausbeutung scheidet in diesem Fall aus.

Eine Herkunftstäuschung scheidet aber aus, wenn die sich gegenüber stehenden Produkte über unterschiedliche Produktnamen verfügen und auch sonst über die nachgeahmten Elemente hinaus zusätzliche Abweichungen – hier Flaschenform, unterschiedliche Etikettengestaltung und Gestaltung der Manschette der Flasche – vorhanden sind. Auch eine unlautere Rufausbeutung liegt dann nicht vor, wenn schon eine Herkunftstäuschung auf Grund der unterschiedlichen Produktbezeichnungen sowie der unterschiedlichen Flaschengestaltung nicht in Betracht kommt.

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24. März 2014

Zur Übernahme von Elementen bekannter Produktverpackungen

Urteil des OLG Köln vom 20.12.2013, Az.: 6 U 85/13

Eine Verpackungsgestaltung stellt eine unlautere Nachahmung einer bekannten Produktaufmachung dar, wenn prägende Gestaltungsmerkmale von dieser lediglich abgewandelt werden und durch Übereinstimmung in Farbgebung sowie Gestaltung deutlich erkennbar Bezug auf das bekannte Produkt genommen wird. Von einer Herkunftstäuschung kann aber dann nicht ausgegangen werden, wenn die Verpackung ein eigenständiges Erscheinungsbild aufweist, lediglich Grundelemente übernommen werden und die Gestaltungselemente in einen abweichenden optischen Kontext eingebunden werden.

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07. Oktober 2013

Besondere Gestaltung von Keksstangen darf nicht nachgeahmt werden

Urteil des OLG Köln vom 28.06.2013, Az.: 6 U 183/12 Es ist zu unterlassen, Verpackungen von Produkten sowie selbst Produktgestaltungen, die aufgrund ihrer Ausgestaltung oder bestimmter Merkmale vom Verkehr einem bestimmten Hersteller zugeordnet werden, nachzuahmen und anzubieten. Insoweit stellt es sich auch als unlauter dar, Keksstangen, die auf Grund ihrer besonderen Gestaltung sich von vielen alltäglichen, dem Verbraucher bekannten Produktformen im Keks- und Süßwarenbereich unterscheiden, nachzuahmen.

Nicht maßgeblich ist, ob Originalprodukt und Hersteller von den angesprochenen Verkehrskreisen namentlich benannt werden können.
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09. September 2013

Die Nachahmung des Rillendesigns eines Koffers kann unlauter sein

Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.02.2013, Az.: 6 U 11/11 Das Rillen-Design eines Koffers kann von wettbewerblicher Eigenart sein und somit ein schützenswertes Leistungsergebnis darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn das Design grundsätzlich mit einer bestimmten Firma in Verbindung gebracht wird, die dieses schon über Jahren hinweg benutzt. Der Bekanntheitsgrad muss dabei so hoch sein, dass ein verständiger Verbraucher über die tatsächliche Herkunft getäuscht werden kann.
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04. September 2013

Einkaufswagen

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 21/12 a) Hat der Tatrichter im Rahmen der Feststellung der Verkehrsauffassung auf Anlagen, Produkte oder Modelle Bezug genommen, müssen diese zur Akte genommen oder das Ergebnis des Augenscheins muss protokolliert werden, damit das Revisionsgericht die Beurteilung des Berufungsgerichts nachprüfen kann. b) Trotz einer nahezu identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts kann eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts (hier: Einkaufswagen für den Einzelhandel) ausgeschlossen sein, wenn wegen eines Ersatz- oder Erweiterungsbedarfs der Abnehmer ein Interesse an optisch kompatiblen Produkten besteht.
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