Inhalte mit dem Schlagwort „herkunftsweisende Funktion“

25. August 2020

Ausnahmsweise Hinweis auf fehlende Unternehmenspartnerschaft notwendig

Webseite Google Suchmaschine auf Laptop Bildschrim
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 27.08.2019, Az.: 6 W 56/19

Wird im Rahmen einer Adwords-Werbung ein fremdes Unternehmenskennzeichen verwendet, kann es in Ausnahmefällen notwendig sein, dass das werbende Unternehmen darauf hinweist, dass es mit dem Inhaber des Zeichens in keiner wirtschaftlichen Verbindung steht. Dies sei dann der Fall, wenn für den Verbraucher der Eindruck entstehen könne, dass der Zeicheninhaber ein Partnerunternehmen des Werbenden sei.

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04. März 2014

Fleurop

Urteil des BGH vom 27.06.2013, Az.: I ZR 53/12

Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten gezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke zwar in der Regel zu verneinen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.

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