Kein irreführender Herstellerhinweis auf Grund des Gesamteindrucks der Verpackung
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 08.11.2012, Az.: 6 U 27/11 Der deutsche Herstellerhinweis eines in Italien erzeugten Lebensmittels führt nicht irre, solange es sich um eine typische italienische Spezialität handelt und auch der Gesamteindruck der Verpackung unmissverständlich auf den wirklichen Herstellungsort Italien hinweist.
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