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13. Mai 2014

Zur markenrechtlichen Erschöpfung bei Inverkehrbringen der Ware durch den Hersteller

Urteil des LG Braunschweig vom 03.04.2014, Az.: 22 O 334/14

Ein Markeninhaber, der eine Lizenz zur Auftragsproduktion für seine Ware vergibt, kann sich gegenüber einem Dritten, der die Ware vom Hersteller erworben hat, nicht auf markenrechtliche Ansprüche berufen, da durch das erstmalige Inverkehrbringen im europäischen Wirtschaftraum markenrechtliche Erschöpfung eingetreten ist.

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