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14. November 2017

Datenautomatik-Klausel unterliegt nicht der AGB-Kontrolle

Ein Smartphone inmitten von Geldscheinen und Münzen
Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: III ZR 56/17

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, unterliegt als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB.

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