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06. September 2006 Urteil des LG Frankfurt/Main vom 06.09.2006, Az.: 2-6 O 224/06 1. Die ausschließliche Lizensierung von Softwareprogrammen unter den Bedingen der GPL stellt ein Angebot des Rechteinhabers an einen bestimmbaren Personenkreis dar, das von den Nutzern der Softwareprogramme durch einen zustimmungsbedürftige Handlung angenommen wird. Es kann dabei von einem Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung beim Anbietenden (§ 151 BGB) ausgegangen werden.
2. Die Lizenzbedingungen des GPL sind als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen, die einer Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB unterfallen.
Weiterlesen 15. August 2006 Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, Az.: 4 U 78/06 Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.
Weiterlesen 30. Juni 2006 Urteil des LG Hamburg vom 30.06.2006, Az.: 309 S 276/05 Werden Umfragen zu Marktforschungszwecken von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt und dienen sie mittelbar der Absatzförderung, so sind sie Werbung gleichzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.
Weiterlesen 28. März 2006 Urteil des AG Hamburg vom 28.03.2006, Az.: 36A C 181/05 Beim Zugänglichmachen digitaler Werke im Internet ist im speziellen Fall einer Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von Fotografien ein Streitwert von bis zu 7.500 € pro Bild angemessen.
Weiterlesen 28. März 2006 Urteil des AG Hamburg vom 28.03.2006, Az.: 36A C 181/05 Dem Urheberbenennungsrecht kommt ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Wert zu. Fehlt die Urheberbenennung, so steht ein Schadensersatz zu. So hat ein Fotograf als Urheber ein Interesse daran, für die von ihm angefertigten Arbeiten erkennbar zu sein. Daher ist bei der Verletzung des Urheberbenennungsrechts ein Schadensersatz i.H.v 50 % - 100 % der Lizenzgebühr berechtigt.
Weiterlesen 19. Januar 2006 Urteil des BGH vom 19.01.2006, Az.: I ZR 98/02 Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann bei einer Verwarnung aus diesem Schutzrecht grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Bestand des Rechts keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen, wie sie das Deutsche Patent- und Markenamt vor der Eintragung zu prüfen hatte.
Weiterlesen 19. Januar 2006 Urteil des BGH vom 19.01.2006, Az.: I ZR 5/03 Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet.
Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden. Auf die Vervielfältigung rechtswidriger Vervielfältigungen ist sie nicht entsprechend anzuwenden. Soweit die Vervielfältigungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrge-nommen werden, steht deshalb ein Anspruch aus § 97 Abs. 1 i.V. mit § 96 Abs. 1, § 16 UrhG dieser zu.
Weiterlesen 01. Dezember 2005 Urteil des LG Düsseldorf vom 23.11.2005, Az.: 34 O 218/04 Das Landgericht Düsseldorf klärte in diesem Urteil die streitige Domain-Frage, ob sich der Inhaber von confetti.de gegen ein in England ansässiges Unternehmen, das die Domain confetti.co.uk innehat durchsetzen kann.
Weiterlesen 16. November 2005 Urteil des BFH vom 16.11.2005, Az.: VI R 64/04 1. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.
2. Kann der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen auch privat nutzen und wird über die Nutzung des Dienstwagens ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt, so ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil nach der 1 v.H.-Regelung zu bewerten. Eine Schätzung des Privatanteils anhand anderer Aufzeichnungen kommt nicht in Betracht.
Weiterlesen 09. November 2005 Urteil des BFH vom 09.11.2005, Az.: VI R 27/05 Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben.
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