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05. Juni 2015 Top-Urteil

Bewerbung eines Früchtetees mit irreführender Umverpackung

Teeglas mit Himbeeren
Urteil des EuGH vom 04.06.2015, Az.: C-195/14

Erweckt die Etikettierung eines Lebensmittels insgesamt den Eindruck des Vorhandenseins einer bestimmten Zutat, die jedoch tatsächlich nicht vorhanden ist, liegt eine Irreführung des Verbrauchers über die Eigenschaften des Produkts vor (hier: Verwendung der Angabe „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ und der Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten auf der Verpackung eines Früchtetees, der diese Zutaten nicht enthält).

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