Markenmäßige Benutzung durch reine Gattungsbezeichnung
Urteil des LG Kiel vom 26.02.2009, Az.: 15 O 153/08
Eine reine Gattungsbezeichung kann eine markenmäßige Benutzung sein, wenn der Verbraucher das fragliche Zeichen als markenrechtliche Benutzung auffassen könnte. Bei einer engen Beziehung zwischen den beiden Bezeichnungen und einer hinreichenden Ähnlichkeit muss dies anerkannt werden, insbesondere, wenn das verwendete Zeichen nur mit lediglich einem beschreibenden Zusatz ergänzt wird.
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