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09. Juli 2014

Herstellerangabe von Lebensmitteln darf nicht durch einen Aufkleber verdeckt werden

Urteil des VG Frankfurt a.M. vom 18.09.2013, Az.: 5 K 2513/12.F

Wird die Herstellerangabe auf einem Produkt durch einen Aufkleber verdeckt, so reicht ein durch einen Pfeil gekennzeichneter Hinweis, dass der Aufkleber abgezogen werden könne, nicht aus, den Vorgaben der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung an eine gute Erkennbarkeit nachzukommen. Dem Verbraucher kann nicht zugemutet werden, sich durch das Abziehen des Aufklebers und der damit einhergehenden Veränderung an dem Produkt möglicherweise einem Kaufzwang ausgesetzt zu sehen.

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