Inhalte mit dem Schlagwort „Hinweispflicht“

02. Mai 2017 Top-Urteil

Betreiber eines Preisvergleichsportals muss Verbraucher über Provisionsabsprachen informieren

Frauenhand übergibt Männderhand einen mit Geldscheinen gefüllten Umschlag mit der Aufschrift "Bonus"
Pressemitteilung Nr. 57/2017 des BGH zum Urteil vom 27.04.2017, Az.: I ZR 55/16

Kann ein Verbraucher bei einem Online-Preisvergleichsportal nach gewünschten Leistungen filtern und erhält daraufhin entsprechende Anbieter angezeigt, so geht er – sofern er keinen gegenteiligen Hinweis erhält - grundsätzlich davon aus, dass diese Liste weitgehend dem im Internet verfügbaren Marktumfeld entspricht. Werden tatsächlich allerdings nur solche Anbieter berücksichtigt, mit denen der Betreiber des Preisvergleichsportals für den Fall eines Vertragsschlusses eine Provisionszahlung vereinbart hat, so stellt dies eine Irreführung dar. Das Vorenthalten einer solchen Information stellt dabei eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG dar. Erfolgt ein entsprechender Hinweis lediglich im Geschäftskundenbereich der Internetseite, so ist dies jedenfalls nicht ausreichend.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
25. Oktober 2022

Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung

Ein geöffneter Briefumschlag mit einer Abmahnung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 6 U 126/21

Auch im Rahmen einer AdWords-Anzeige, die räumlich oder farblich von den sonstigen Suchergebnissen im Internet abgegrenzt ist, kann in Ausnahmefällen ein Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber erforderlich sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Markeninhaber ein Vertriebssystem nutzt, welches aus zahlreichen Einzelhändlern zusammengesetzt ist, so dass der einzelne Internetnutzer ohne Hinweis nicht erkennen kann, ob der Werbende zu diesem Vertriebssystem gehört oder nicht. Liegt allerdings kein derartiger Ausnahmefall vor und wird trotzdem abgemahnt, kann sich der Abmahnende schadensersatzpflichtig machen.

Weiterlesen
20. Dezember 2021

Check24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl bei Versicherungsvergleich hinweisen

Preisvergleich / Münzenstapel mit Würfeln
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 06.05.2021, Az.: 2-03 O 347/19

Das Vergleichsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Haftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Ein Versicherungsmakler muss grundsätzlich sämtliche Versicherer, bei denen das Risiko des Versicherungsnehmers untergebracht werden kann, in seine Analyse mit einbeziehen. Will der Makler bestimmte Versicherer, beispielsweise solche, von denen er keine Courtagezahlung erwarten kann, von einer Vergleichsübersicht ausschließen, muss er seine Beratungsgrundlage nach § 60 Abs. 1 S. 2 VVG entsprechend reduzieren und dies dem Versicherungsnehmer ausdrücklich mitteilen. Ein Versicherungsinteressent erwarte bei der Nutzung eines Vergleichsportals eine tendenziell vollständige Einbeziehung der am Markt befindlichen Produkte. Nur so sei eine individuelle und ausgewogene Marktuntersuchung und Abwägung der Angebote durch den Verbraucher möglich.

Weiterlesen
21. April 2021

Hinweispflicht in Werbevideo für Vermögensanlagen

Zusammengerollte Geldscheine vor Justizhammer
Urteil des LG Hamburg vom 28.11.2019, Az.: 312 O 279/18

Um der Hinweispflicht des § 12 Abs. 2 VermAnlG zu entsprechen, reicht es nicht aus, wenn in einem Werbevideo der Hinweis „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen“ nur für einige Sekunden und mit einer kleinen Schrift eingeblendet wird. Eine Vermittlerin für Vermögensanlagen in Immobilien muss den Warnhinweis in ihren Werbevideos nun deutlich hervorheben. Damit sei gemeint, dass der Hinweis während des gesamten Videos für den Zuschauer deutlich zu erkennen sei, so das Gericht.

Weiterlesen
27. Januar 2020

Thermomix-Hersteller muss Kunden einen anstehenden Modellwechsel nicht ankündigen

Ein Thermomix vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Wuppertal vom 09.01.2020, Az.: 9 S 179/19

Der Hersteller eines Thermomix hatte ein berechtigtes Interesse, das aktuelle Modell ohne Hinweise auf einen Modellwechsel abzusetzen, selbst wenn das neue Gerät bereits in den Startlöchern stand. Es besteht nämlich keine Aufklärungspflicht des Herstellers, wenn es sich bei dem vertriebenen Produkt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht um ein Auslaufmodell handelt. Darüber hinaus besteht keine uneingeschränkte Hinweispflicht, wenn – wie im vorliegenden Fall – noch mehrere Monate zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ankündigung des Modellwechsels liegen.

Weiterlesen
20. Mai 2019

Teure Handyrechnung nach Kreuzfahrt nicht durchsetzbar

Handy auf Geldscheinen Mobilfunkvertrag
Urteil des AG Charlottenburg vom 05.04.2019 , Az.: 219 C 21/19

Das Mobilfunkunternehmen hat zwar einen Anspruch auf die Zahlung, da die Datennutzung während der Kreuzfahrt in Anspruch genommen wurde, jedoch verletzte das Unternehmen seine Pflicht die Kundin vor den hohen entstehenden Kosten zu warnen und dadurch steht der Kundin ein Anspruch in gleicher Höhe zu, wodurch der Anspruch des Mobilfunkunternehmens nicht durchsetzbar wird. Diese Warnung wäre dem Unternehmen auch leicht möglich gewesen, etwa durch einen Mechanismus zur Kostenbegrenzung, sobald eine von dem normalen Nutzungsverhalten extrem abweichende Kostenhöhe erreicht wird. Die SMS und E-Mail, welche das Unternehmen am Tag nach der Nutzung schickte, war sowohl zu spät, als auch untauglich, da sie keinen Hinweis auf die hohen Kosten enthielt.

Weiterlesen
26. Juni 2018

„Gewohnt gute Qualität“ ist kein wettbewerbliches Alleinstellungsmerkmal

Frau über eine Dienstleistung
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 243/16

a) Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Er ist dabei grundsätzlich nicht gehindert, sein bisheriges Vorbringen zu ändern und insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen. Eine durch Änderungen etwa entstehende Widersprüchlichkeit in seinem Vortrag ist allein im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.

b) Eine "gute und professionelle Beratung" und ein „Service in gewohnt guter Qualität" sind keine besonderen Merkmale einer Dienstleistung und daher nicht geeignet, die wettbewerbliche Eigenart einer Dienstleistung zu begründen.

Weiterlesen
30. November 2017

Krankenkasse muss deutlich auf Beitragserhöhung hinweisen

Zwei Gesundheitskarten liegen halb übereinander
Urteil des LG Hamburg vom 11.07.2017, Az.: 312 O 290/16

Im Fall einer Zusatzbeitragserhöhung, muss die Krankenkasse dies dem Versicherten deutlich darstellen. Es muss weiter verständlich und eindeutig auf das konkret entstehende Sonderkündigungsrecht gem. den Voraussetzungen des § 175 Abs. 4 S. 6 SGB V hingewiesen werden. Ein allgemeiner Hinweis genügt nicht, es ist ein individueller Hinweis auf das konkrete Kündigungsrecht des angesprochenen Mitglieds erforderlich.

Weiterlesen
02. Oktober 2017

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Schild mit Aufschrift Versandapotheke vor Apotheker-Kittel
Urteil des LG Konstanz vom 28.04.2017, Az.: 6 O 183/16

a) Bestellt ein Verbraucher bei einer Versandapotheke online ein Medikament, ist er verpflichtet seine Telefonnummer anzugeben. Seitens der Versandapotheke reicht es dabei nicht aus, lediglich ein mit Sternchen gekennzeichnetes Pflichtfeld zu generieren, sondern es muss auch ein Hinweis darauf vorhanden sein, dass die Telefonnummer des Verbrauchers zur aktiven Beratung genutzt werden kann.

b) Aufgrund der Arzneimittelsicherheit ist es unlauter, wenn für die Kundenberatungshotline ein Entgelt in Höhe von 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und 60 Cent für Anrufe aus dem Mobilfunknetz erhoben wird.

c) Der Besteller hat insoweit kein Anspruch auf eine Speicherungsmöglichkeit der AGB bei Abgabe seiner Angebotserklärung, lediglich erst bei Vertragsschluss. Der Vertrag als solcher kommt erst mit der Bestellbestätigung zustande. Die bloße Übersicht über die Waren einer Internetseite stellt rechtlich noch kein Angebot dar.

d) Auch ein Vertrag über verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Medikamente kann widerrufen werden, da ansonsten eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers gegeben wäre.

Weiterlesen
20. Februar 2017

Keine Hinweispflicht auf OS-Plattform für Händler auf Online-Marktplätzen

zwei überdimensional große Fäußte mit Boxhandschuhen werden von einem in der Mitte stehenden Mann außeinandergehalten
Urteil des OLG Dresden vom 17.01.2017, Az.: 14 U 1462/16

Wer auf seiner Website als Unternehmer Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließt, muss grundsätzlich einen Link zu der OS-Plattform bereitstellen. Diese Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG gilt aber nicht für solche Händler, die ihre Produkte über einen Online-Marktplatz, mithin über eine fremde Website anbieten. In diesem Fall genügt es, wenn der Betreiber des Marktplatzes seine Website mit einem entsprechenden Link versieht.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a