Zulässigkeit von Berichterstattung während eines laufenden Verfahrens
Urteil des BGH vom 19.03.2013, Az.: VI ZR 93/12 Zur Zulässigkeit einer Berichterstattung während eines laufenden Strafverfahrens über Äußerungen, aus denen sich Rückschlüsse auf sexuelle Neigungen ergeben.
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