Einwand gegen die Höhe des Streitwerts nicht mehr bei Revision möglich
Beschluss des BGH vom 18.08.2014, Az.: I ZR 107/10
WeiterlesenNach Abschluss eines erfolgreichen Revisionsverfahrens kann man regelmäßig nicht mehr mit Einwänden gegen die zunächst unbeanstandet gebliebene Wertfestsetzung gehört werden.