Hintergrundmusik beim Zahnarzt stellt keine öffentliche Wiedergabe dar

Pressemitteilung des BGH Nr. 101/2015 zum Urteil vom 18.06.2015, Az.: I ZR 14/14
WeiterlesenDas Abspielen von Hörfunksendungen im Wartezimmer einer Zahnarztpraxis stellt keine öffentliche Wiedergabe dar und ist somit auch nicht gebührenpflichtig.