Inhalte mit dem Schlagwort „Honorar“

09. April 2021

Comedyserie „Sechserpack“: Streit um Nachvergütung

Fernbedienung Netflix
Pressemitteilung Nr. 4/2021 zum Urteil des LG München I vom 29.01.2021, Az.: 21 O 19277/18

Eine Hauptdarstellerin der Comedyserie „Sechserpack“ darf Auskunft über die Höhe der mit der Serie erzielten Einnahmen von dem Fernsehsender verlangen, welcher die Serie ausgestrahlt hat. Der Anspruch dient dazu, einen möglichen Nachvergütungsanspruch möglichst genau beziffern zu können. Eine Nachvergütung kann verlangt werden, wenn das bezahlte Honorar in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht, die mit der Verwertung der Leistung erzielt wurden.

Weiterlesen
26. Februar 2015

Die Vergütung eines freien Journalisten nach Gemeinsamen Vergütungsregeln

Aneinandergereihte Würfel, die das Wort "Journalismus" ergeben, liegen auf einem Zeitungsartikel.
Urteil des OLG Brandenburg vom 22.12.2014, Az.: 6 U 30/13

Beruft sich ein freier Journalist im Hinblick auf die Angemessenheit seiner Vergütung auf die Honorarsätze der Gemeinsamen Vergütungsregeln, so muss er darlegen, dass die GVR wirksam zustande gekommen sind und seine Vergütung sowohl in inhaltlicher als auch in persönlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht unter die GVR fällt. Die die GVR aufstellenden Vereinigungen müssen dabei repräsentativ, unabhängig und zur betreffenden Aufstellung ermächtigt sein. Handelt es sich bei den Vereinigungen ausschließlich um westdeutsche Landesverbände, so werden die strukturellen Besonderheiten ostdeutscher Zeitungsverleger nicht ausreichend berücksichtigt und damit muss die Repräsentanz verneint werden, die GVR kann also nicht für ganz Deutschland gelten.

Weiterlesen
19. November 2012

Journalist kann sich gegen Online-Archivierung seiner Zeitungsartikel wehren

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 28.08.2012, Az.: 6 U 78/11

Das Einstellen von Zeitungsartikeln in das Online-Archiv einer Zeitung, das der Öffentlichkeit zugänglich ist, kann zu einem Unterlassungsanspruch des Journalisten führen, wenn dieser weder ausdrücklich, noch stillschweigend der Zeitung auch die Nutzungsrechte für eine derartige Veröffentlichung eingeräumt hat. Ferner können dem Journalisten Schadensersatzansprüche zustehen, die sich entweder nach dem Gewinn der Zeitung an diesen Online-Veröffentlichungen oder nach der Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr richten.
Weiterlesen
14. Dezember 2009

Einseitige Honorar-Vertragsveränderung durch Verleger rechtswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 18.08.2009, Az.: 4 U 52/09

Wenn zwischen Autor und Verlag ursprünglich eine bestimmte Vergütung pro Seite und die selbstständige Pflege und Erweiterung von Artikeln in einem Fachlexikon vereinbart worden sind, ergeben sich die Vergütungsansprüche des Autors aus dem Umfang seiner Tätigkeit. Wünscht der Verlag im Nachhinein eine Deckelung der Honoraransprüche, so muss der Autor diese annehmen oder das Vertragsverhältnis muss gekündigt und mit den neuen Bedingungen geschlossen werden. Der Verlag kann die Vergütung für urheberrechtlichtliche Werke nicht einseitig durch Festsetzen einer Obergrenze wirksam abgelten.
Weiterlesen
16. November 2009

Talking to Addison

Urteil des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 38/07 Der Übersetzer eines literarischen Werkes, dem für die zeitlich unbeschränkte und inhaltlich umfassende Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an seiner Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt ist, kann gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG ab dem 5.000. verkauften, bezahlten und nicht remittierten Exemplar des übersetzten Werkes eine zusätzliche Vergütung beanspruchen, die bei gebundenen Büchern 0,8% und bei Taschenbüchern 0,4% des Nettoladenverkaufspreises beträgt. Besondere Umstände können es als angemessen erscheinen lassen, diese Vergütungssätze zu erhöhen oder zu senken.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a