Inhalte mit dem Schlagwort „Honorarempfehlung“

11. März 2014

Zur Anwendbarkeit der MFM-Honorarempfehlungen bei der Schätzung der Lizenzgebühr einfacher Lichtbilder

Urteil des OLG Hamm vom 13.02.2014, Az.: 22 U 98/13

Ein Rückgriff auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen einer gerichtlichen Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr ist grundsätzlich möglich. Jedoch muss das konkrete Lichtbild dahingehend geprüft werden, ob es sich um ein professionelles Werk handelt, mit dem am Markt entsprechende Preise erzielt werden können. Liegt dagegen ein einfaches, qualitativ geringwertiges Lichtbild ohne jedwede Schaffenshöhe vor, so ist ein Abschlag von 60% vorzunehmen.

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14. August 2012

Bemessung fiktiver Lizenzgebühr „geklauter“ Fotos bei eBay-Auktionen

Urteil des AG Köln vom 24.05.2012, Az.: 137 C 53/12 Wer unerlaubt ein fremdes Bild für eine eigene eBay-Auktion verwendet, muss gegebenenfalls Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie leisten. Diese Entscheidung zeigt erneut, dass sich Höhe des Schadensersatz nicht pauschal festsetzen lässt: So lehnte das Gericht den in Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle) vorgesehenen Aufschlag von 100% wegen fehlender Urheberrechtsnennung ab. Das Gericht argumentiert, die Nichtnennung habe keine negativen Folgen gehabt, da es sich bei dem Fotografen nicht um einen professionellen Fotografen gehandelt habe.
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23. August 2011

Urheberrechtsverletzung eines Gewährleistungsrechte wahrnehmenden Käufers

Urteil des AG Köln vom 21.04.2011, Az.: 137 C 691/10

Stellt ein Kunde im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs die mangelhafte Ware zum Weiterverkauf bei ebay ein, um seiner Schadensminderungspflicht zu genügen, und verwendet hierbei die Fotos des Verkäufers für die diesem die ausschließlichen Nutzungsrecht zustehen, begeht dieser eine Urheberechtsverletzung. Es handelt sich hierbei jedoch um eine unerhebliche Rechtsverletzung im Sine des § 97a Abs. 2 UrhG, so dass die Erstattung der Abmahnkosten auf 100 € begrenzt ist. In einem solchen Fall können für die Berechnung des Schadensersatzanspruches die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing nicht der Höhe nach angewendet werden, sondern können nach Ermessen des Gerichts geschätzt werden. Das Gericht schätzt diese auf 50 Prozent der Honorarempfehlung für den Nutzungszeitraum von 1 Woche, somit 45 € pro Bild.
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