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25. Juli 2017

„Hopfentraum“ ist schutzfähig

Hopfen
Beschluss des BPatG vom 12.10.2016, Az.: 26 W (pat) 516/16

Das Wort "Hopfentraum" ist als Marke u.a. für Mineralwasser und Fruchtsäfte schutzfähig. Die Wortverbindung aus Hopfen und Traum ist sprach- und werbegebräuchlich. Ein beschreibender Charakter ist zu verneinen, da bei diesen Getränken weder Hopfen noch Hopfenaromen erlaubt sind. Auch eine Irreführung kann ausgeschlossen werden. Der verständige Durchschnittsverbraucher ist sich bewusst, dass weder Mineralwasser, noch Fruchtsäfte Hopfen oder dessen Aromen enthalten.

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