Veröffentlichung von Verstößen gegen Hygieneanforderungen unzulässig
Bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Rechtsgrundlage, die eine Internetveröffentlichung von Pflichtverletzungen gegen Hygieneanforderungen zum Inhalt hat, mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist, so überwiegt das Interesse desjenigen, zu dessen Lasten die Bekanntgabe erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er befürchten muss, dass die Veröffentlichung schwerwiegende nachteilige Konsequenzen für den Betrieb mit sich bringt, die sich wahrscheinlich nicht mehr beheben lassen. Gerade dann wenn das Hygienevergehen, das mit der Veröffentlichung thematisiert werden sollte, bereits behoben ist, besteht nur ein geringere Informationsinteresse zugunsten der Allgemeinheit.