Inhalte mit dem Schlagwort „Hygienemängel“

08. November 2022

Verstoß gegen Hygienevorgaben: was erfährt die Öffentlichkeit?

Urteil des VG München vom 06.10.2022, Az.: M 26a E 22.4128

Verstöße gegen Lebensmittelhygiene-Auflagen werden auch dann behördlich veröffentlicht, wenn die Verstöße nach einer amtlichen Feststellung ordnungsgemäß beseitigt wurden. Verbraucher sollen selbst entscheiden können, welche Konsumentscheidungen sie in Zukunft treffen wollen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass eine solche Veröffentlichung das Ansehen des Betriebs mindern, und somit zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Einbußen führen kann. Ebenfalls unerheblich ist, dass es nicht nachweislich zu konkreten Kontaminierungen von Lebensmitteln gekommen ist; problematisch und hinreichend für die Begründung einer amtlichen Veröffentlichung sind bereits die Verstöße selbst, also z.B. nicht desinfizierte Griffe, verschmutzte Messer etc.

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26. Juli 2019

Verbraucher haben Anspruch auf Auskunft über Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Zwei Frauen in weißen Kitteln lächeln
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Gießen vom 18.06.2019, Az.: 4 L 1902/19.GI

Verbraucher haben einen Anspruch auf Auskunft über festgestellte Hygienemängel, die anlässlich von Kontrollen in Lebensmittelgeschäften ermittelt worden sind. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Herausgabe von Erkenntnissen aus Lebensmittelkontrollen. Die bei den Behörden vorhandenen Informationen sollen zugänglich gemacht werden, damit der Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen kann und um eine transparente Gestaltung des Marktes zu erreichen. Das Verbraucherinformationsgesetz hat einen weiten Informationszugang zum Zweck, dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht entgegengehalten werden können.

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29. Oktober 2012

Information der Presse über Funde verdorbenen Fleischs bei Großmetzgerei rechtmäßig

Beschluss des VG München vom 13.09.2012, Az.: M 22 E 12.4275 Im Rahmen einer Razzia wurden durch die Münchner Lebensmittelüberwachung in zahlreichen Filialen einer Metzgereikette verdorbene Fleischwaren gefunden. Dem Auskunftsanspruch der Presse wurde durch die zuständige Behörde nachgekommen, was die Metzgerei im einstweiligen Rechtsschutz zu unterbinden suchte. Dies lehnte das VG München jedoch ab: Da den Informationen ein Mindestbestand an Beweistatsachen zugrundelag, die Berichterstattung objektiv war und gerade keine Vorverurteilung enthielt und die Ereignisse darüber hinaus einen Vorgang gravierenden Gewichts darstellten, überwog das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
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