Schadensersatz im Filmbusiness
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.04.2009, Az.: I-20 U 131/08
Die Parteien schlossen einen urheberrechtlichen Verwertungsvertrag über TV-Rechte. Die Einräumung der Rechte war der Beklagten jedoch unmöglich, da sie die Nutzungsrechte zuvor bereits von ihr an einen Dritten übertragen wurden. Dies begründe grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch, so die Richter vom OLG Düsseldorf. Die vertragliche Leistung kann nicht mehr erfüllt werden, so dass der anderen Partei folglich ein Ersatzanspruch zusteht. Die Bemessung der Anspruchshöhe erfolgte im Rahmen einer richterlichen Schätzung und berücksichtigte auch den hypothetischen Umstand, dass es sich bei dem Film um einen "langlebigen" gehandelt hat, der nicht nur kurzfristig Interesse beim Fernsehpublikum gefunden hätte.