Inhalte mit dem Schlagwort „Identifizierung“

15. September 2016

Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für Missbrauch durch Dritte

Laptop mit Anmeldebildschirm
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.07.2016, Az.: 16 U 233/15

Die Grundsätze der sogenannten „Halzband“-Entscheidung des BGH zur Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos bei missbräuchlicher Nutzung durch einen Dritten sind auch in Bezug auf einen Facebook-Account anzuwenden. Da ein Mitgliedskonto bei Facebook einer konkreten Person zugeordnet ist und folglich ein Handeln unter einem bestimmten Namen nach außen hin ermöglicht, haftet ein Nutzer, der seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremden Zugriffen gesichert hat, für die von ihm geschaffene Gefahr, den Handelnden nicht mehr zweifelsfrei identifizieren zu können.

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12. November 2015

Zum Verkauf von LEDs und Xenon-Brennern als Kfz-Beleuchtung im Fernabsatz

Frontscheinwerfer eines silbernen Autos
Beschluss des LG Bochum vom 12.05.2014, Az.: 13 O 80/14

LEDs und Xenon-Brenner als Kraftfahrzeugbeleuchtung müssen beim Anbieten mittels Fernabsatz so gekennzeichnet sein, dass der Hersteller eindeutig identifizierbar ist. Desweiteren muss der Anbieter ordnungsgemäß nach dem ElektroG registriert sein und es muss das CE-Kennzeichen angebracht sein.

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05. November 2015

Zur Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung

Kind schirmt sich mit seiner Hand ab und nimmt Abwehrhaltung ein
Urteil des LG Saarbrücken vom 16.07.2015, Az.: 4 O 152/15

Die Fotografien einer journalistischen Berichterstattung bedürfen vor Veröffentlichung grundsätzlich der Einwilligung der Abgebildeten, sofern diese als Person zu erkennen sind. Eine solche Erkennbarkeit scheitert dabei nicht an der Verpixelung des Gesichts der abgebildeten Person. Es genügt bereits wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne auf Grund weiterer Merkmale wie Statur, Kleidung oder weiterer Informationen innerhalb des Artikels, wenn auch nur im Bekanntenkreis, identifiziert werden. Ausnahmen hiervon stellen Personen der Zeitgeschichte dar.

Des Weiteren darf sich ein Pressevertreter nicht auf die Aussage eines einzelnen Polizeibeamten berufen ohne weitere Recherchen bezüglich des Wahrheitsgehaltes der Verdachtsumstände vorzunehmen. Lediglich einer amtlichen Pressemitteilung oder polizeilichen Meldung darf in der Regel gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden.

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12. Februar 2015

Zum Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung bei identifizierender Textberichterstattung

Ein Mann im Anzug liest gerade Zeitung in einem Friseursalon.
Urteil des BGH vom 13.01.2015, Az.: VI ZR 386/13

Ein Promifriseur, der namentlich in Zusammenhang mit der Festnahme seines Mitarbeiters in einer Berichtserstattung erwähnt wird, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung. So ist der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zwar unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Geschäftsehre betroffen, jedoch überwiegt die Meinungs- und Medienfreiheit das Interesse des Friseurs am Schutz seiner sozialen Anerkennung, seiner Geschäftsehre und seiner persönlichen Daten. Insbesondere betrifft die Berichterstattung nur die berufliche Sphäre und es drohen weder soziale Ausgrenzung noch Stigmatisierung oder Prangerwirkung.

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