Inhalte mit dem Schlagwort „Identität“

11. August 2009

Nur noch unvermummt auf Demonstrationen

Urteil des KG Berlin vom 07.10.2008, Az.: 1 Ss 486/07

Die Vermummung ist objektiv geeignet, aufgrund der Unkenntlichmachung die Identitätsfeststellung zu verhindern. Das Vermummungsverbot auf Demonstrationen dient dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit. Dies hat Vorrang vor dem Recht am eigenen Bild. Teilnehmer an Demonstrationen müssen dulden, identifiziert und bildlich festgehalten zu werden. Um von Gegemdemontranten nicht erkannt zu werden, sollte man sich nicht vermummen, sondern ihnen den Rücken zukehren oder sich die Hände vor das Gesicht halten.
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02. Juni 2009

Kein eigenes Beschwerderecht

Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2009, Az.: 6 W 39/09

Dem Anschlussinhaber, der bei richterlicher Entscheidung über die Art der Auskunftserteilung unbekannt ist, ist kein eigenes Beschwerderecht einzuräumen. Denn durch die richterliche Gestattung der Offenbarung der Identität wird er nicht direkt belastet.

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