Inhalte mit dem Schlagwort „Identitätsfeststellung“

27. Januar 2023

Recht auf Auskunft über Empfänger von personenbezogenen Daten

Persönliche Daten, die im Rahmen eines Formulars angegeben werden sollen
Urteil des EuGH vom 12.01.2023, Az.: C‑154/21

Der Oberste Gerichtshof in Österreich richtete sich an den EuGH mit der Frage, inwieweit die DSGVO es den für Datenverarbeitung Verantwortlichen freistellt, die Empfänger von personenbezogenen Daten der betroffenen Person mitzuteilen. Der EuGH stellte klar, dass der betroffenen Person auf Anfrage die Identität der Empfänger mitzuteilen ist, denn dieses Auskunftsrecht (Art. 15 Abs 1 Buchst. c DSGVO) ist erforderlich, um weitere Rechte aus der DSGVO ausüben zu können (Recht auf Berichtigung, Recht auf Vergessenwerden, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, usw.). Dieses Auskunftsrecht ist aber einzuschränken, wenn es (noch) nicht möglich ist die Empfänger zu identifizieren, dann reicht die Angabe der Kategorie der Empfänger. Diese Einschränkung gilt auch, wenn der Verantwortliche nachweisen kann, dass der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv sei.

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30. Oktober 2014

Versandhandel von Waren mit jugendgefährdenden Inhalten

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.08.2014, Az.: 6 U 54/14

Bildträger wie etwa DVDs müssen auf der Vorderseite der Hülle links unten mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden. Bereits bei der Bestellung eines jugendgefährdenden Bildträgers im Versandhandel muss dem Händler die Überprüfung der Identität und Volljährigkeit des Empfängers ermöglicht werden. Dies ist nur unter Angabe des tatsächlichen Namens des Bestellers möglich; Pseudonyme oder Phantasienamen genügen den gesetzlichen Anforderungen an die Identitätsüberprüfung nicht. Bei Bildträgern ohne Jugendfreigabe muss zudem mittels geeigneter Versandart sichergestellt sein, dass die Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird.

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