Auch Minderjährige haften für unbefugtes öffentlich zugängig Machen eines Musiktitels
Beschluss des BGH vom 03.02.2011, Az.: I ZA 17/10: Der Betreiber einer Website kann auf Unterlassung und zur Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er dort einen Link zum illegalen Download eines Songs veröffentlicht. Dies gilt auch dann, wenn die Website von einem Minderjährigen betrieben wird.
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