Inhalte mit dem Schlagwort „Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“

21. Mai 2013

„Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“ nicht immer erstklassig

Urteil des LG Kiel vom 30.10.2013, Az.: 16 O 20/11 Die Online-Werbeaussage „Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“ erweckt beim Verbraucher den Eindruck, dass dieser immer die beste Brillenqualität erhält. Eine solche Qualität ist bei einem Online-Bestellmodus nicht zu erreichen, da in der Regel nicht alle relevanten Daten zur Verfügung stehen, die an sich zur Herstellung einer Brille von bester Qualität erforderlich sind. Die Erwartung des Verbrauchers, dass bei der Brillenherstellung zumindest all das berücksichtigt wird, was ein erstklassiger Optiker berücksichtigen würde, wird nicht erfüllt.
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