Inhalte mit dem Schlagwort „Immobilien“

30. Juni 2023

Reservierungsverträge zum gebührenpflichtigen Vorbehalt von Immobilienkäufen müssen der AGB-Kontrolle standhalten

Immobilienzeitung mit Haus im Hintergrund
Urteil des BGH vom 20.04.2023, Az.: I ZR 113/22

Vereinbaren ein Immobilienmakler und ein Kaufinteressent während eines bereits bestehenden Immobilienmaklervertrags einen gebührenpflichtigen und zeitlich begrenzten Reservierungsvertrag, wodurch dem Interessenten eine konkreten Immobilie vorbehalten wird, so stellt dies eine der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Nebenabrede zum Maklervertrag dar. Dies entschied der BGH entgegen vorinstanzlicher Entscheidungen. Ein solcher Vertrag benachteilige den Kunden unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn eine Rückerstattungsmöglichkeit für den Fall, dass der Immobilienkauf scheitert, vollständig ausgeschlossen ist und zudem fraglich bleibt, welche nennenswerte Gegenleistung des Maklers eine solche Gebühr rechtfertigen könnte. Von einer ausreichenden Gegenleistung kann laut BGH nur ausgegangen werden, wenn der Reservierungszeitraum so lange andauert, dass ein anderweitiger Verkauf nach Ablauf der Frist nahezu ausgeschlossen ist.

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01. April 2022

Keine irreführende Werbung bei riskanten Kapitaleinlagen

Haus-Symbol, das für Immobilie stehen soll erscheint auf einem Screen. Mann in Anzug und Krawatte berührt dieses Symbol
Pressemitteilung zum Urteil des OLG München vom 15.04.2021, Az.: 29 U 2664/20

Wenn im Rahmen einer „Immobilien-Kapitalanlage“ damit geworben wird, dass Anleger sich so eine Grundschuld ins amtliche Grundbuch eingetragen lassen können, es sich tatsächlich aber nicht um eine besonders sichere Geldanlage, sondern um eine riskante Inhaberschuldverschiebung handelt, stellt dies eine irreführende Werbung dar.

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21. April 2021

Hinweispflicht in Werbevideo für Vermögensanlagen

Zusammengerollte Geldscheine vor Justizhammer
Urteil des LG Hamburg vom 28.11.2019, Az.: 312 O 279/18

Um der Hinweispflicht des § 12 Abs. 2 VermAnlG zu entsprechen, reicht es nicht aus, wenn in einem Werbevideo der Hinweis „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen“ nur für einige Sekunden und mit einer kleinen Schrift eingeblendet wird. Eine Vermittlerin für Vermögensanlagen in Immobilien muss den Warnhinweis in ihren Werbevideos nun deutlich hervorheben. Damit sei gemeint, dass der Hinweis während des gesamten Videos für den Zuschauer deutlich zu erkennen sei, so das Gericht.

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17. Oktober 2019

Immobilienportal wirbt mit irreführenden Aussagen

Händedruck vor einem Holzhaus, Modell
Urteil des KG Berlin vom 21.06.2019, Az.: 5 U 121/18

Die Aussage eines Immobilienportals den "besten Preis" für Verkäufe zu bieten, stellt neben ähnlichen Aussagen mit dem gleichen Sinn eine unlautere Irreführung des Verkehrs dar. Diese Werbung stellt ausdrücklich keine Übertreibung dar, sondern ist inhaltlich nachprüfbar und eine Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung. Das Portal kann dieser Aussage jedoch absolut nicht gerecht werden, da es keinen Grund gibt, warum gerade auf diesem Portal der beste Preis erzielt werden sollte, insbesondere, weil die Plattform durch ihre Exklusivität einen großen Anteil möglicher Käufer aus dem freien Markt ausschließt. Ebenso liegt bezüglich anderer Formulierungen eine Täuschung vor, darunter die Aussage eine "unabhängige Auswahl" von Maklern zu treffen, obwohl letztlich nur eine sehr oberflächliche Auswahl nicht nach Qualitätskriterien vorliegt.

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14. Dezember 2016

Immobilienanzeige muss Restlaufzeit des Erbbaurechts beinhalten

Immobilienteil in der Zeitung
Urteil des LG Karlsruhe vom 07.02.2014, Az.: 14 O 77/13 KfH III

Werbeanzeigen für Immobilien, welche auf Grundlage des Erbbaurechtes auf einem Grundstück errichtet wurden, müssen zwingend die Angabe der noch verbleibenden Laufzeit des Erbbaurechtes beinhalten. Da nach dem Erlöschen dieses Rechtes das Eigentum an der entsprechenden Immobilie auf den Grundstücksinhaber zurückfalle, sei die Restlaufzeit des Erbbaurechtes als ganz wesentliche Information für den potentiellen Erwerber einzustufen. Entsprechendes gilt auch für die Angabe der Höhe des Erbbauzinses, da es sich dabei um regelmäßige Zahlungen handelt, die über Jahre hinweg zu leisten sind und daher einen beträchtlichen wirtschaftlichen Wert erreichen können.

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17. November 2016

Angaben zum Energieausweis sind wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG

ein Energieausweis auf dem ein Hausmodell steht
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2016, Az.: 4 U 137/15

Wird vor dem Verkauf einer Immobilie eine Verkaufsanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Pflichtangaben nach § 16a Abs. 1 EnEV in der Immobilienanzeige aufgeführt werden. Unterlässt er dies, handelt er gegenüber Interessenten wettbewerbswidrig. Denn Angaben zur energetischen Beschaffenheit eines Gebäudes sind für den durchschnittlichen Verbraucher von besonderer Bedeutung. Deshalb handelt es sich um wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG.

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13. September 2016

Immobilienmakler von Informationspflicht über EnEV-Angaben umfasst

Modell eines Einfamilienhauses das auf einem Energieausweis steht
Urteil des LG Bayreuth vom 28.04.2016, Az.: 13 HK O 57/15

Die Vorschrift des § 16 a I EnEV, wonach Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien mittels bestimmter Angaben über den Energiestatus des angebotenen Objektes informieren müssen, betrifft nicht nur Verkäufer, Vermieter oder Leasinggeber, sondern ist auch auf den Makler der inserierten Immobilie anwendbar. Wenngleich der Immobilienmakler nicht ausdrücklich von der Aufzählung des § 16 a II EnEV umfasst ist, so ergibt sich die Anwendbarkeit aus dem Sinn und Zweck der zugrundeliegenden EU-Richtlinie, wonach es einzig darauf ankommt, dem Käufer oder Mieter entsprechende Informationen über den Energiebedarf der Immobilie zukommen zu lassen.

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26. April 2016

Energieeinsparverordnung gilt auch für Immobilienmakler

Energieausweis für ein Einfamilienhaus
Urteil des LG Traunstein vom 12.02.2016, Az.: 1 HKO 3385/15

Die nach § 16 a EnEV vorgeschriebene Pflicht zur Angabe eines Energiebedarfsausweises bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien umfasst neben Verkäufer und Vermieter auch den Makler der jeweiligen Immobilie. Zwar fehlt die explizite Nennung des Immobilienmaklers in der Aufzählung des § 16 a EnEV, die Anwendbarkeit ergibt sich jedoch aus der richtlinienkonformen Auslegung der umzusetzenden EU-Richtlinie, welche einzig auf eine Verpflichtung zur Angabe in der jeweiligen Verkaufs- und Vermietungsanzeige abstellt, ohne einen bestimmten Personenkreis explizit von dieser Verpflichtung ein- oder auszuschließen.

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14. April 2009

Makler: Zeit ist Geld

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.03.2009, Az.: 2-6 O 554/08 1. Aus Sicht des Rechtsverkehrs ist mit einem Auftritt unter der Bezeichnung „Makler“ nicht stets eine ausschließlich erfolgs- und gegebenenfalls objektswertabhängige Vergütung verbunden. 2. Angesichts der von Immobilienmaklern regelmäßig zumindest auch angebotenen weiteren Dienstleistungen kennt der Verkehr auch eine erfolgsunabhängige, am Zeitaufwand orientierte Vergütung des Maklers.
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