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06. Februar 2018

Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen

Geld auf einem Tisch in Scheinen und Münzen
Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 53/16

Der durch eine irreführende Blickfangangabe verursachte Irrtum wird auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen regelmäßig nicht durch einen Hinweis am Ende eines nachfolgenden umfangreichen und unübersichtlichen Texts ausgeräumt, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird.

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