Gewinnerzielungsabsicht für Einordnung als Unternehmer nicht erforderlich
Urteil des LG München I vom 07.04.2009, Az.: 33 O 1936/08
Wer bei eBay schon in geringem Umfang auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bestimmte Dinge, die nicht dem alltäglichen Leben zuzuordnen sind, ein- und verkauft, ist Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn Besichtigungstermine für die Gegenstände vereinbart worden sind. An die Unternehmereigenschaft sind insoweit nur geringe Anforderungen zu stellen.
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