Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung
Urteil des BGH vom 16.04.2013, Az.: X ZR 49/12 a) Die Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung ist auch dann nicht formbedürftig, wenn die Priorität für eine europäische Patentanmeldung in Anspruch genommen werden soll.
b) Zur konkludenten Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität innerhalb eines Konzerns.
Weiterlesen