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03. September 2014

Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen angefertigter Ware

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13 U.

Das Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht kann bei Waren, die nach Kundenspezifikationen hergestellt werden, ausgeschlossen sein, wenn die individuelle Zusammenstellung nach Kundenspezifikation und Gestaltung für den Kunden deutlich erkennbar ist. Maßgebliche Berücksichtigung finden muss insoweit auch die Verkehrsanschauung. Ein Käufer, der sich ein Möbelstück nach individuellen Wünschen aus einer Fülle unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten zusammenstellen lässt, kann damit rechnen, dass die Ware erst infolge dieser Gestaltung seinen Wünschen entsprechend angefertigt wird.

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