Indizierung der „Sonny-Black“-CD von Bushido rechtmäßig
Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien getroffene Entscheidung hinsichtlich der Indizierung der „Sonny-Black“-CD des Künstlers Bushido wird vor dem VG Köln bestätigt. Der Kläger hatte mit seinem Vortrag, dass die Werbung für die CD ausschließlich seine Fans erreicht habe und diese mit den Eigenarten des Gangsta- und Battleraps vertraut seien, keinen Erfolg. Denn die Inhalte sind geeignet, zumindest labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche in ihrer Erziehung und Entwicklung zu gefährden. Ebenso sind die Interessen des Jugendschutzes höher zu gewichten als die Kunstfreiheit des Klägers.