Verkauf von Lichtbildaufnahmen ohne Einräumung eines Widerrufsrechts sind wettbewerbswidrig
Die Bestellung eines bestimmten Ausschnitts eines bereits vorgefertigten Lichtbilds führt nicht dazu, dass der Ausschnitt derart individualisiert wird, dass gegenüber dem Original etwas Neues entsteht. Dadurch ist in der Bestellung - und damit der Veranlassung zur Konkretisierung des Bildausschnitts - keine Anfertigung nach Kundenspezifikation zu sehen, die das Widerrufsrecht ausschließen würde. Die ursprüngliche Bilddatei beinhaltet bereits die maßgeblichen Parameter des später verkauften Bildes. Vorliegend ist die verkaufte Fotoaufnahme für den Verkäufer im Falle der Rücknahme auch nicht wertlos. Die Aufnahme beinhaltet Bildausschnitte die für andere Personen interessant sein und ihnen damit angeboten werden können. Allein wirtschaftliche Nachteile des Widerrufs für den Verkäufer lassen das Widerrufsrecht nicht entfallen.