Inhalte mit dem Schlagwort „informationelles Selbstbestimmungsrecht“

20. Februar 2018 Top-Urteil

Arzt hat Anspruch auf Löschung seiner personenbezogenen Daten auf Ärztebewertungsplattformen

Ärztin im Profil
Pressemitteilung Nr. 34/18 zum Urteil des BGH vom 20.02.2018, Az.: VI ZR 30/17

Personenbezogene Daten sind gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Unzulässig ist die Speicherung dann, wenn schutzwürdige Interessen wie etwa das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Betroffenen verletzt werden. Die Speicherung und Veröffentlichung von Daten eines Arztes und weiteren praxisbezogenen Informationen durch den Betreiber eines Ärztebewertungsprofils (hier: jameda) sowie die von Nutzern über den Arzt abgegebenen Bewertungen ist zwar grundsätzlich auch gegen den Willen des Arztes aufgrund des Informationsinteresses der Öffentlichkeit zulässig (vgl. Urteil des BGH vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13). Unterscheidet der Betreiber jedoch zwischen einem kostenlosen Basisprofil, welches ohne Zutun des Arztes, sondern durch den Plattformbetreiber selbst erstellt wird, bietet dabei jedoch gleichzeitig auch ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ an, wodurch auf dem Basisprofil Anzeigen für zahlende Ärzte mit gebuchtem „Premium-Paket“ in der direkten Umgebung geschaltet werden, ist der Plattformbetreiber kein „neutraler“ Informationsmittler mehr, womit Ärzte mit einem Basisprofil ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung“ vorweisen können und ihnen die Löschung ihrer Daten zugebilligt werden muss.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
28. Februar 2023

Berechtigtes Interesse ermöglicht nicht automatisch Akteneinsicht

Gesetzbuch Markenrecht mit einem Richterhammer
Beschluss des BayObLG vom 29.06.2022, Az.: 102 VA 14/22

Das Vorliegen eines rechtlichen Interesses begründet nicht zwangsläufig einen Anspruch auf Akteneinsicht beim DPMA, selbst wenn Indizien bestünden, dass eine Markeninhaberin ihre Marke lediglich dazu benutze, um gegen Dritte vorzugehen. In seinem Beschluss bekräftigte das BayObLG die Entscheidung des LG München, dass das Vorliegen eines rechtlichen Interesses keinen Anspruch auf Akteneinsicht darstelle, sondern vielmehr den Weg für eine Ermessensentscheidung der Justizverwaltung eröffne. Für eine Akteneinsicht ist nach Auffassung des Gerichts ein Überwiegen des berechtigten Interesses gegenüber den Interessen der Betroffenen an der Wahrung von Betriebs-oder Geschäftsgeheimnissen und ggf. an der Vertraulichkeit persönlicher Daten erforderlich.

Weiterlesen
05. Februar 2021

Elektronische Patientenakte: Verletzung der informationellen Selbstbestimmung?

digitale Patienteakte bunt
Beschluss des BVerfG vom 04.01.2021, Az.: 1 BvQ 108/20

Die Frage, ob im konkreten Fall das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden von gesetzlichen Krankenkassen verletzt worden sei, beantwortete das Bundesverfassungsgericht dahingehend, dass die Nutzung einer elektronischen Patientenakte für Versicherte freiwillig ist. Die damit verbundene Datenverarbeitung verletzt die Versicherten nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a