Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen GmbH in öffentlicher Hand
Auch gegen eine GmbH, die sich in öffentlicher Hand befindet, besteht ein presserechtlicher Auskunftsanspruch, solange ein öffentliches Informationsbedürfnis gegeben ist. Anknüpfungspunkt für die Einstufung einer Behörde im presserechtlichen Sinn ist, auch wenn sie privatrechtlich als eine GmbH organisiert ist, die Verwendung öffentlicher Mittel zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.