Kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des BMI
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer Sprungrevision entschieden, dass das Bundesinnenministerium dem Betreiber der Internetseite FragDenStaat keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten gewähren muss. Nach Ansicht des BVerwG setzen amtliche Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz voraus, dass ihre Aufzeichnung auch amtlichen Zwecken dient. Die streitgegenständlichen Nachrichten seien nach Ansicht des Gerichts nicht inhaltlich ausreichend relevant.