Inhalte mit dem Schlagwort „Informationsfreiheitsgesetz“

03. November 2021 Top-Urteil

Kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des BMI

Kommunikation, Vektor
Pressemitteilung zum Urteil des BVerwG vom 28.10.2021, Az.: 10 C 3.20

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer Sprungrevision entschieden, dass das Bundesinnenministerium dem Betreiber der Internetseite FragDenStaat keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten gewähren muss. Nach Ansicht des BVerwG setzen amtliche Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz voraus, dass ihre Aufzeichnung auch amtlichen Zwecken dient. Die streitgegenständlichen Nachrichten seien nach Ansicht des Gerichts nicht inhaltlich ausreichend relevant.

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15. April 2015

Presse hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils

Presse auf Würfeln abgebildet mit Zeitungen im Hintergrund
Beschluss des Thüringer OVG vom 13.03.2015; Az.: 1 EO 128/15

Medienvertreter haben weder einen Anspruch auf die Herausgabe eines Strafurteils, welches noch nicht rechtskräftig ist, noch auf die Überlassung einer anonymisierten Urteilskopie, da das Informationsfreiheitsgesetz nicht für Gerichte gelte, soweit Informationen aus den Verfahrensakten betroffen seien.

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30. Oktober 2014

Kein Auskunftsanspruch auf Mobilfunknummern bei unzulässiger Rechtsausübung

Beschluss des VG Düsseldorf vom 27.08.2014, Az.: 26 K 3308/14 Der Anspruch auf Informationserteilung (hier: Mobilfunknummern) nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann in Ausnahmefällen wegen unzulässiger Rechtsausübung bzw. Rechtsmissbrauch ausgeschlossen sein. Die Grenze zum Rechtsmissbrauch ist dann überschritten, wenn der Verfolgung des Anspruchs keinerlei nachvollziehbare Motive zugrunde liegen und das Handeln offenkundig allein von der Absicht geprägt ist, die Behörde oder einen Dritten zu schikanieren oder einem anderen Schaden zuzufügen.
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05. September 2014

14.000 Euro Gebühren für Akteneinsicht stehen nicht im Einklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz

Urteil des VG Berlin vom 10.07.2014, Az.: 2 K 232.13

Verwaltungsgebühren, die von Behörden für den Zugang zu Informationen des Bundes erhoben werden, dürfen nicht so hoch sein, dass sie den Auskunftssuchenden abschrecken. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind die Gebühren und Auslagen so zu bemessen, dass der Informationszugang auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann. Verwaltungsgebühren in Höhe von 14.250,60 Euro für eine Akteneinsicht sind jedoch derart hoch, dass sie eine beinahe prohibitive Wirkung entfalten und sind daher rechtswidrig.

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25. Juni 2014

Zur Gebührenpflicht für die Übersendung einer pdf-Datei nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Beschluss des OVG Lüneburg vom 09.04.2014, Az.: 13 LA 164/13

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz gilt für die Herausgabe von Abschriften ein höherer Gebührenrahmen, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung der unterlagen entsteht. Im Vordergrund steht hierbei der verursachte Verwaltungsaufwand und nicht ob es sich hierbei um eine körperlich verselbständigte Abschrift handelt.

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30. September 2013

Die Grenzen des verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruchs

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.09.2013, Az.: OVG 6 S 46.13 Wenn schutzwürdige Interessen privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen vorliegen, besteht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. So muss z.B. keine Auskunft darüber gegeben werden, welche Abgeordneten des Bundestages die Sachleistungspauschale auf eine bestimmte Art und Weise in Anspruch genommen haben.
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19. Januar 2012

Schokoladenstäbchen

Beschluss des BGH vom 30.11.2011, Az.: I ZB 56/11 a) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung. b) Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IRMarke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden.
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