Inhalte mit dem Schlagwort „Informationsinteresse der Öffentlichkeit“

28. September 2018

Zum Entfall des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme

Lupe vor Zeitung
Urteil des BGH vom 12.06.2018, Az.: VI ZR 284/17

a) Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden; die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, muss situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 261/10, NJW 2012, 771, 772).

b) Die Selbstbegebung gibt nicht stets thematisch und inhaltlich die exakte Grenze vor, in deren Rahmen sich die hinzunehmende Veröffentlichung bewegen muss. Diese ist vielmehr im Rahmen einer Güterabwägung im Einzelfall zu bestimmen.

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14. Juni 2016

Verfassungsschutz muss Auskunft an Presse erteilen

Mehrere Zeitungen liegen aufeinander.
Urteil des VG Köln vom 12.11.2015, Az.: 6 K 5143/14

Ein Journalist hat einen presserechtlichen Auskunftsanspruch in Bezug auf ein Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Vernichtung von Akten, die den NSU-Prozess betrafen. Es besteht ein außerordentliches Interesse der Öffentlichkeit zum Sachstand des Disziplinarverfahrens, welches gegenüber schutzwürdigen Belangen an der Vertraulichkeit der Informationen des Bundesamtes überwiegt.

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